Law and Order/Verhaltenscodex

Wenn sich viele Bullifahrer auf nem tollen Campingplatz treffen, werden wie bei allen Zusammenkünften von Gruppen natürlich Regeln gebraucht.

An diese Regeln sollten wir uns alle halten und wir haben ein megageiles Wochenende zusammen.

Bezahlt wird vor Einfahrt auf den Platz !!!!!!!!!!!!!!

1. Dem Platzwart und Personal bitte freundlich begegnen denn dieser stellt uns seinen tollen Platz wirklich günstig zur Verfügung und freut sich auf uns. Den Anweisungen des Campingplatzbetreibers und der Verantwortlichen ist folge zu leisten.

2. Wie schon auf der Haftungsseite beschrieben gilt auf dem Campingplatz natürlich die STVZO sowie Euer gesunder Menschenverstand. Es gilt auf dem Platz absolutes Schritttempo.Auf dem Platz nur das nötigste fahren.(Ein-Ausfahrt und rangieren). Den Motor laufen lassen gilt als NO GO.

3.Es gilt abends ab 20 Uhr 30 bis morgens um 8 Uhr (es kann ruhig später sein) absolutes Fahrverbot damit Bullifahrer und Camper mit ausgeprägtem Schlaf nicht gestört werden.Sicher gibt es kein Problem wenn jemand später anreist und leise ohne Gasfuß zu seinem Platz fährt.

4. Hunde müssen generell an die Leine. Es gibt keine Ausnahme !!!!!!!! Egal wie klein oder wie groß !!!!!!!!

5. Der zur Verfügung gestellte Strom ist nur zum Leuchten oder für die Kühlbox da. Wie auf allen anderen Plätzen auch sind Mikrowellen,Haushaltskühlschränke,Waffeleisen usw. verboten. (Ja das gabs beim letzten Treffen wirklich)

6. Der Müll wird getrennt bzw. in Säcke verstaut und bei der Abfahrt ordentlich entsorgt. Es bleibt nix auf dem Platz liegen.

7.Wer sich nicht an die Anweisungen und Regeln hält muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Die Gebühren werden nicht zurückerstattet.

8.Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Campingplatzgebühren auch bei frühzeitiger Abreise. Egal warum.

9. Auf dem Treffen wird natürlich fotografiert und diese Bilder werden dann online gestellt.Die Kennzeichen werden nicht unkenntlich gemacht da das Gelände öffentlich ist.Der Teilnehmer erklärt bei Auffahrt auf das Gelände das er mit der veröffentlichung einverstanden ist.

10. Der Teilnehmer erklärt mit der Auffahrt auf den Campingplatz das er aus der Teilnahme an dem Bustreffen keinerlei zivilrechtliche Ansprüche gegen den Teilnehmer bzw. gegen den Campingplatzbetreiber stellt. Jeder haftet für seine von ihm verursachten Schäden selbst.

 

Wir freuen uns auf ein Megageiles